Guide für Käufer von Landhäuser und Villen in Andalusien von Villas & Fincas

Sobald Sie eine geeignete Immobilie ausgewählt haben und Kaufpreis und Bedingungen vereinbart sind, legt Villas & Fincas eine Absichtserklärung vor, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Die Absichtserklärung gibt die Bedingungen für den Verkauf und den Zeitraum der Reservierung vor, in welchem Ihr Anwalt die rechtlichen Details überprüfen und einen privaten Kaufvertrag vorbereiten kann. Wenn Sie keinen Anwalt gewählt haben, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, dies zu tun.

Was Sie von Ihrem spanischen Anwalt erwarten können

Zusätzlich zur Rechtsberatung in jeder Phase des Prozesses, wird Ihr Anwalt die Grundbucheintragung der Immobilie überprüfen, um eventuelle Belastungen oder Schulden auf dem Eigentum zu eruieren. Wenn etwas Unerwünschtes entdeckt wird, wird er Sie beraten, wie man am besten damit umgeht oder ob man überhaupt mit dem Kauf fortfahren soll. Im Fall des Fortfahrens wird Ihr Anwalt einen privaten Kauf oder Kauf-Optionsvertrag erstellen, der alle Bedingungen des Verkaufs festlegt. Wenn es zum Abschluss des Kaufes kommt, wird Ihr Anwalt die Eigentumsurkunde auf dem Grundbuchamt einreichen und sich dann um die verbleibenden Formalitäten kümmern, wie Verträge mit lokalen Versorgungsunternehmen in Ihrem Namen und der Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Vorverträge

Nach der Annahme des Angebotes und der Unterzeichnung der Absichtserklärung ist der nächste Schritt, private Verträge, so genannte ‚Contrato privado de compraventa‘ oder Contrato de opción de compra‘, die alle Bedingungen des Verkaufs beinhalten, zu unterzeichnen. Dies geschieht in der Regel innerhalb von zwei Wochen nachdem das Angebot akzeptiert wurde und Ihr Anwalt wirklich beginnt, sein Geld zu verdienen, indem er die Immobilie überprüft und dafür sorgt, dass es keine ausstehenden Schulden oder Probleme an der Immobilie haften, für die Sie möglicherweise verantwortlich gemacht würden. Bei der Unterzeichnung des privatrechtlichen Kaufvertrags werden Sie aufgefordert, eine nicht rückzahlbare Anzahlung von 10% des Kaufpreises zu entrichten.

Vertragsabschluss und Registrierung der Eigentumsurkunde

Der Vertragsabschluss erfolgt, wenn die Eigentumsurkunde vor einem Notar unterzeichnet wird und Sie den Restbetrag des Kaufpreises zahlen. Der unterzeichnete Kaufvertrag wird beim Grundbuchamt eingereicht und Ihr Anwalt kümmert sich um die restlichen Formalitäten wie der Zahlung der entsprechenden Grunderwerbsteuer. Neben dem Kaufpreis Ihrer neuen Immobilie werden Sie auch Grunderwerbsteuer, Anwaltskosten, Notarkosten und Registrierungs-Gebühren zu bezahlen haben. Der Käufer muss mit Nebenkosten von etwa 10% des Kaufpreises rechnen.

Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet jährlich die „IBI“ zu bezahlen, eine von der Gemeinde geforderte Eigentumsteuer. Wenn es sich bei dem Kauf Ihres Eigentums um einen Wiederverkauf handelt, wird Ihr Anwalt sich um Belege früher Zahlungen kümmern, um sicherzustellen dass diese erfolgt sind.

Zuletzt muss auch noch die Vermögenssteuer erwähnt werden, die jährlich aus mit dem Wert der Immobilie berechnet wird.

Zusammenfassung

Es ist wichtig, den Kauf so weit wie möglich im Voraus vorzubereiten. Die Wahl der richtigen Fachleute, um den Verkauf durchzuführen, ist unerlässlich. Besonders empfehlen wir über alle Kosten und Steuern im Voraus Bescheid zu wissen, um unerwartete Kosten nach dem Kauf zu vermeiden. Im Folgenden eine ungefähre Aufschlüsselung der Kosten für den Käufer:
Grunderwerbsteuer: 7%. Amtliche Gebühren: rund 1% des Kaufpreises. Notar & Registrierungsgebühren: etwa 1% des Kaufpreises. Vermögenszuwachssteuer auf Gemeindeebene: jedes Mal zu bezahlen, wenn eine Immobilie übertragen wird. Sie basiert auf der Werterhöhung des Landes während der Zeit, die der Verkäufer das Eigentum besaß und wird in Übereinstimmung mit den Einheitswert berechnet, ist aber nicht vom Verkaufspreis abhängig. Wer für diese Zahlung verantwortlich ist, ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer und wird in einer der Klauseln des privaten Vertrages festgesetzt. Sie ist nicht mit der Kapitalertragssteuer zu verwechseln. Es handelt sich um eine Form von Einkommensteuer, über den Unterschied in Kauf-und Verkaufskurs, die in dem Augenblick bezahlt wird, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen.